Willkommen auf der Homepage von Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks, Fachanwalt für Migrationsrecht
Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks
Fachanwalt für Migrationsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hocks berät und vertritt Sie auf allen Feldern dieses Rechtsgebiets, ob im Verfahren bei der deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Konsulat), wenn es um ein Visum zur Einreise geht, bei der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Einbürgerungsbehörde oder den Verwaltungsgerichten. Die Beratung erfolgt aber nicht nur gegenüber den Ausländerinnen und Ausländern selbst, auch aktuelle oder zukünftige Arbeitgeber suchen den Rat eines Anwalts wegen arbeits- oder aufenthaltsrechtlicher Fragen bei der Anstellung von Fachkräften oder anderen Arbeitnehmern.
Rechtsanwalt Dr. Hocks ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Asyl- und Aufenthaltsrechts tätig. Er ist Fachanwalt für Migrationsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit unterrichtet er als Lehrbeauftragter Studierende an der Universität Gießen im Asylrecht und begleitet sie bei der studentischen Rechtsberatung von Geflüchteten im Rahmen der Refugee Law Clinic Gießen (www.refugeelawclinic.de). Außerdem hält er regelmäßig Schulungen ab für Rechtsanwälte sowie andere, die haupt- oder ehrenamtlich mit Fragen des Aufenthalts- oder Flüchtlingsrechts in Berührung kommen. Themen solcher Fortbildungen sind: Asylrecht-update, unbegleitete Minderjährige im Aufenthaltsrecht, Studieren und Forschen in Deutschland, Fachkräftemigration nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Spurwechsel und Bleiberechte.
Rechtsanwalt Dr. Hocks veröffentlicht auch zu diesen Themen in Zeitschriften und Handbüchern, zuletzt hat er an der 3. Auflage des Nomos-Kommentars zum Ausländerrecht mitgearbeitet und einen Leitfaden für die Beratung von Geflüchteten veröffentlicht.
Herr Dr. Hocks hat in München, Freiburg i. Br. und Frankfurt am Main Jura und – im Grundstudium – Philosophie studiert. Er war Doktorand am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte (heute Rechtsgeschichte und Rechtstheorie) in Frankfurt am Main und hat als Rechtsanwalt bei einer deutsch-britischen Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt, zeitweise auch in London und München, gearbeitet.