Rechtsanwaltskanzlei

Hocks

Willkommen auf der Homepage von Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Hocks, Fachanwalt für Migrationsrecht

Was ist Migrationsrecht?

Ob Einreise aus dem Ausland, Aufenthalt, Arbeit oder Asylantrag, das Migrationsrecht ist das Rechtsgebiet, das immer dann zum Zuge kommt, wenn Menschen ohne einen deutschen Pass nach Deutschland einreisen, sich hier aufhalten und arbeiten wollen oder hier geboren werden. Das Gesetz, genauer, das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), schreibt vor, dass Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland einen Aufenthaltstitel und – wenn sie arbeiten möchten - eine Arbeitserlaubnis benötigen (§§ 4, 4a AufenthG). Zum Migrationsrecht gehören aber auch Fragen nach dem Familiennachzug („family reunion“), dem Pass oder der geklärten Identität. Auch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht mit der Einbürgerung oder das Flüchtlingssozialrecht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Teil des Migrationsrechts.

Asyl- und Flüchtlingsrecht

Ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Kanzlei ist das Asyl- und Flüchtlingsrecht. Wer ohne Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreist, wegen politischer oder sonstiger Verfolgung im Herkunftsstaat, erhält den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (in Deutschland nach § 3 AsylG). Eine andere Schutzform ist der sogenannte subsidiäre Schutz (§ 4 AsylG) für Menschen, die vor einer drohenden Lebensgefahr, zum Beispiel wegen eines Krieges, in ihrem Herkunftsland fliehen. Abschiebungsverbote (auch „nationale Abschiebungsverbote“ genannt, geregelt in § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) stehen denjenigen zu, die aus Krankheitsgründen oder wegen einer drohenden Verelendung nicht mehr in ihr Herkunftsland zurückkehren können.


Allerdings genügt es nicht, den Grund für eine Anerkennung nur zu haben oder ihn gegenüber den deutschen Behörden zu benennen, der Schutz ergibt sich erst, wenn die zuständige Behörde die Anerkennung nach einer Prüfung des Falles ausspricht. Diese Behörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – und das zugrundliegende Verfahren das Asylverfahren.

Die anwaltliche Vertretung in einem Asylverfahren beinhaltet die Beratung zur asylrechtlichen Bedeutung der persönlich befürchteten Rückkehrsituation und die Begleitung im Verfahren. Auch über die sozialen Rechte während des Verfahrens wird aufgeklärt, das Recht auf Arbeit, Wohnen und Sozialleistungsbezug. Sofern vereinbart, findet auch eine Begleitung zur asylrechtlichen Anhörung („Interview“) beim Bundesamt statt. Diese Anhörung ist das Herzstück des Asylverfahrens.

Im Falle einer Ablehnung des Asylantrags kann gerichtlicher Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten gesucht werden. Auch das gehört zu dem Tätigkeitsfeld der asylrechtlichen Vertretung durch einen Anwalt.


Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das sind Minderjährige, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind, werden von einem Vormund (meist einem Amtsvormund) vertreten und auf Wunsch auch von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hocks asylrechtlich begleitet. Zu der anwaltlichen Begleitung kann auch der Familiennachzug der Eltern solcher UMF gehören.

Nicht jeder Asylantrag, der in der Bundesrepublik gestellt wird, wird auch hier geprüft. Die sogenannte Dublin-Regelung (eine EU-Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit für Asylanträge) kann vorsehen, dass Antragstellerinnen und Antragsteller wegen der weiteren Bearbeitung ihres Asylantrages auf andere europäische Staaten verwiesen werden, wo sie zuvor illegal die Grenze überschritten, einen Asylantrag gestellt oder von dem sie ein Visum erhalten haben. Wer auf dem Weg nach Deutschland andere Staaten durchreist hat oder mit einem Schengenvisum eines anderen Staates eingereist ist, sollte daher anwaltlichen Rat suchen, bevor ein solcher Dublin-Bescheid ergeht.

Bleiberecht, "Spurwechsel" und Chancenaufenthalt

Ausländerinnen und Ausländer, die als Geduldete oder Asylsuchende gut integriert sind, haben Aussicht auf ein Bleiberecht nach §§ 19d, 25a oder 25b AufenthG. Eine gute Integration macht der Gesetzgeber an bestimmten Voraufenthaltszeiten, Deutschkenntnissen, schulischen oder beruflichen Erfolgen, familiären Beziehungen, an einem Leben ohne nennenswerte strafrechtlich relevante Vorkommnisse und anderem fest. Neu ist das Recht zum sogenannten Chancenaufenthalt (§ 104c AufenthG, gültig seit dem 31.12.2022), das Ausländerinnen und Ausländer begünstigt, die ihren Asylantrag in Deutschland vor dem 31.10.2017 gestellt haben (ob diese Voraussetzung auch durch ein Asylgesuch vor dem Stichtag erfüllt ist, kann nur eine persönliche Beratung klären). Der Vorteil bei diesem Chancenaufenthalt besteht darin, dass weder Pass noch Lebensunterhaltssicherung vorliegen müssen, allerdings ist die Geltungsdauer des § 104c AufenthG zeitlich beschränkt.

Auch die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) gehört zu den Bleiberechten, auch wenn die Betroffenen während der Ausbildung nur geduldet bleiben und erst nach Abschluss der Ausbildung einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Alle diese Regelungen unterscheiden sich in ihren Voraussetzungen, auch die Ausschlussgründe sind unterschiedlich. Ein wichtiges Feld der Beratung bezieht sich dabei auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Passbeschaffung und Identitätsklärung. Ob ein Bleiberecht im Raum steht, kann durch ein Beratungsgespräch ermittelt werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hocks vertritt die Begünstigten im Antragsverfahren bei der Ausländerbehörde oder bei Gericht, wenn die Ausländerbehörde den Antrag ablehnt.

Familiennachzug

Der Nachzug der Familie nach Deutschland ist eine wichtige Frage in vielen aufenthaltsrechtlichen Beratungsgesprächen. Die Schwierigkeit des Familiennachzugs besteht zunächst darin, die Berechtigung im Einzelfall zu ermitteln, weil nicht jeder Aufenthalt zu einem Nachzug bestimmter Angehöriger berechtigt. Ist diese Frage positiv geklärt, ist ein Visumverfahren bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) zu führen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hocks kann u.a. für Familienangehörige Termine zur Vorsprache bei der Botschaft über das Internet buchen und bei der Auswahl der zu übersendenden Dokumente beratend zur Seite stehen. Die Kanzlei übernimmt auch das Remonstrationsverfahren oder Klageverfahren, wenn es zu einer Ablehnung des Visums kommt.

Eine andere oft gestellte Frage betrifft afghanische Familienangehörige, die sich noch unter Lebensgefahr in Afghanistan aufhalten. Auch wenn ein Familiennachzug nicht möglich ist, könnten sich Einreisemöglichkeiten nach bundes- oder landesrechtlichen Aufnahmeregelungen ergeben. Ob solche Regelungen im Einzelfall helfen, kann eine unverbindliche Erstberatung klären.

Bildungs- und Erwerbsmigration (Fachkräftemigration), Selbständigkeit

Wer in Deutschland studieren, eine Ausbildung durchlaufen oder als Fachkraft arbeiten will, muss aufenthaltsrechtliche Vorgaben erfüllen. Vieles ist in den letzten Jahren für diese Personengruppe einfacher geworden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 hat insbesondere den Bereich der nichtakademischen beruflichen Ausbildung aufgewertet, die in dieser Breite erstmals zur Einwanderung in die Bundesrepublik berechtigt. Das bedeutet, wer im Ausland oder in Deutschland eine Lehre erfolgreich abgeschlossen hat, kann darauf einen Aufenthalt gründen, sofern eine Jobangebot vorliegt. Neben der Blauen Karte (blue card) ist damit eine weitere Möglichkeit der Erwerbsmigration gegeben. Auch das Arbeitserlaubnisrecht ist jetzt übersichtlicher und offener gestaltet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hocks berät und vertritt qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer, Studierende und Auszubildende – aber auch deren (potenzielle) Arbeitgeber - auf dem Weg der Erwerbsmigration, sei es im Visumverfahren, bei der deutschen Ausländerbehörde oder im Verfahren der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Die Kanzlei übernimmt auch das Remonstrationsverfahren oder Klageverfahren gegen eine Ablehnung.

Wer als Selbständiger in Deutschland wirtschaftlich tätig werden will, kann dazu eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufentG beantragen. In einem solchen Verfahren ist es unerlässlich, die wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens oder Geschäfts darzulegen. Rechtsanwalt Dr. Hocks berät und vertritt Sie nicht nur gegenüber der Ausländerbehörde, er nimmt auf Wunsch auch den Kontakt mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auf, um einen überzeugenden Businessplan zu erstellen.

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie befreit von dem Erfordernis regelmäßiger Verlängerungsanträge und hat auch sonst Vorteile. Da sie den Schlusspunkt einer Einwanderung darstellt, stehen auch hier Integrationskriterien im Zentrum der Prüfung, die man von den Bleiberechten her kennt, also zum Beispiel die Voraufenthaltszeiten, Verdienst und Alterssicherung, Sprachkenntnis, ein unauffälliges Strafregister, die geklärte Identität und anderes. All das kann auf Wunsch in einem anwaltlichen Beratungsgespräch erörtert werden. Auch die Vertretung gegenüber Ausländerbehörde oder Gericht kann von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hocks übernommen werden.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Bei Fragen rund um die Einbürgerung finden Sie in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hocks Hilfe. Das Staatsangehörigkeitsrecht befindet sich derzeit in der Phase einer grundlegender gesetzlicher Änderung, die für viele Personen Vorteile bei der Einbürgerung bringen kann, wenn die bisher bekannten Pläne Gesetzeskraft erlangen. Aber auch, wenn die Änderungen Gesetzeskraft erhalten, bleibt es dabei, dass Voraufenthaltszeiten, die Lebensunterhaltssicherung, das Strafregister und Deutschkenntnisse zu prüfen sind. Für Personen, die vor ihrem Einbürgerungsantrag noch keinen Nationalpass hatten oder haben (und das gilt auch für anerkannte Flüchtlinge), kann die Klärung der Identität das Hauptproblem im Einbürgerungsverfahren werden.

Ob die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, hängt von der Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren ab.

Staatsangehörigkeitsrecht spielt aber nicht nur bei der Einbürgerung einer Rolle, es gibt viele, die sind schon mit der Geburt deutsche Staatsangehörige geworden, wissen das nicht, vermuten es vielleicht nur, aber haben keinen deutschen Pass. Das kann etwa auf die Nachfahren von Deutschen zutreffen, die vor Generationen (z.B. wegen der Nazidiktatur) aus Deutschland ausgewandert sind, und im Ausland geboren wurden. Der Rechtsanwalt prüft hier, ob die deutsche Staatsangehörigkeit ursprünglich bestand und ob sie nicht während der langen Zeit untergegangen ist. Herzu sind die staatangehörigkeitsrechtlichen Regelungen in den verschiedenen Zeiten zu betrachten und ein staatsangehörigkeitsrechtliches Feststellungsverfahren zu führen.